Psych… wer?

PsychologIn, PsychotherapeutIn, PsychiaterIn – wer macht was?

PSYCHOLOGiNNEN

PsychologInnen studieren mindestens fünf Jahre Psychologie – die Wissenschaft vom Verhalten, Denken und Fühlen. Mit dem Abgeschlossenen Hochschulstudium (Diplom oder Master), darf man sich PsychologIn nennen.

PsychologInnen sind nicht automatisch PsychotherapeutInnen.

Wollen PsychologInnen PatientInnen behandeln, also PsychotherapeutInnen werden, müssen sie eine drei- bis fünfjährige Zusatzausbildung an ihr Studium anschließen. Diese Zusatzausbildung macht den Unterschied zwischen einer/einem PsychologIn und einer/einem PsychotherapeutIn aus.

PSYCHOTHERAPEUTiN

Es gibt psychologische PsychotherapeutInnen und ärztliche PsychotherapeutInnen.

Psychologische PsychotherapeutInnen

Psychologische PsychotherapeutInnen sind PsychologInnen, die nach dem Studium die staatlich anerkannte Zusatzausbildung für Psychotherapie gemacht haben. Diese Zusatzausbildung dauert mindestens drei Jahre, in denen Theoriemodule durchlaufen werden, in denen sie sowohl in einer Klinik als auch in einer Praxis lernen und unter Supervision (von erfahrenen TherapeutInnen beraten) Behandlungen durchführen. Am Ende der Zusatzausbildung steht eine staatliche Prüfung und die Approbation. Erst danach dürfen sie eigenständig psychische Erkrankungen diagnostizieren und behandeln. Psychologische PsychotherapeutInnen dürfen allerdings keine Medikamente verschreiben.

Ärztliche PsychotherapeutInnen

Ärztliche PsychotherapeutInnen sind ÄrztInnen, die an einer Universität Medizin studiert haben. Ihre anschließende mehrjährige Facharztausbildung schließt den Bereich Psychotherapie mit ein oder sie verfügen über eine Zusatzweiterbildung in Psychotherapie. Sie dürfen psychische Erkrankungen durch Psychotherapie behandeln und zusätzlich auch Medikamente verschreiben.

Fachrichtung in der Psychotherapie

In Deutschland übernehmen die Krankenkassen nur Psychotherapien in den sogenannten Richtlinienverfahren. Das sind die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die systemische Therapie und die Psychoanalyse. Alle niedergelassenen PsychotherapeutInnen (ärztliche oder psychologische) haben eine Ausbildung in mindestens einem dieser Verfahren.

PSYCHIATERiN

PsychiaterInnen sind FachärztInnen für seelische Erkrankungen. Sie sind die richtige Anlaufstelle, wenn es um die Verschreibung von Medikamenten bei einer psychischen Erkrankung geht. Grundsätzlich dürfen alle approbierten ÄrztInnen Medikamente verschreiben, so zum Beispiel Antidepressiva. Besonders wenn zum ersten Mal Medikamente bei einer psychischen Erkrankung verordnet werden, ist der Gang zur/zum FachärztIn, also zur/zum PsychiaterIn, zu empfehlen. Sie beschäftigen sich vor allem mit der körperlichen Seite psychischer Erkrankungen. Eine ältere Bezeichnung für diesen Beruf ist auch „NervenärztIn“. Mittlerweile beinhaltet die Facharztausbildung zur/zum PsychiaterIn auch die Psychotherapie, der Titel lautet also häufig „FachärztIn für Psychiatrie und Psychotherapie“.

PSYCHOTHERAPIEÄHNLICHE BEZEICHNUNGEN

Die Berufsbezeichnung „PsychotherapeutIn“ ist in Deutschland geschützt und darf nur von Ärztlichen und Psychologischen PsychotherapeutInnen genutzt werden.

Es gibt aber Berufsgruppen mit ähnlichen Bezeichnungen, wie z. B. HeilpraktikerIn Psychotherapie, Psychotherapeutische/-r HeilpraktikerIn, Psychotherapie nach HPG, Psychologische/-r BeraterIn, Psychologisches Coaching.

Diese Berufsgruppen haben in der Regel keine einheitliche staatlich regulierte Ausbildung hinter sich und besitzen eine andere Qualifikation als Psychologische oder Ärztliche PsychotherapeutInnen. Man benötigt nicht unbedingt ein Studium an einer Universität, um als HeilpraktikerIn psychotherapeutisch tätig zu sein, sondern absolviert eine Prüfung beim Gesundheitsamt. HeilpraktikerInnen sind nicht dazu verpflichtet, wissenschaftlich anerkannte Methoden in ihrer Behandlung anzuwenden, daher kann es Unterschiede in der Behandlungsqualität geben. Es ist daher empfehlenswert, sich vor der Behandlung genauer über die beruflichen Qualifikationen und Weiterbildungen zu informieren. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht.